Allgemeine Geschäftsbedingungen der TFritz EDV, Stand 19.03.2009

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TFritz EDV gelten für alle Dienste der TFritz EDV. Im Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. In den Abschnitten II (Webhosting, Domains, E-Mail), III (Webdesign) und IV (Übersetzungen) finden Sie Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.
1.2 TFritz EDV erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn TFritz EDV in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 TFritz EDV kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von TFritz EDV gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. TFritz EDV weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.4 Den Volltext der AGB kann TFritz EDV über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.
1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch TFritz EDV bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.

1.7 Widerrufsbelehrung gemäß §§ 355, 312d BGB

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TFritz EDV – Tilsiter Straße 6A – 64319 Pfungstadt.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufsbelehrung.
Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag nicht Online abgeschlossen haben.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Überweisung, nach gestellter Rechnung.
2.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die TFritz EDV nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Überweisung, nach gestellter Rechnung.
2.3 TFritz EDV kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von TFritz EDV gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. TFritz EDV weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
2.4 Gegen Forderungen der TFritz EDV kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
2.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann TFritz EDV ihre Dienste sperren.
2.6 Kommt der Kunde in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag einer gestellten Rechnung in Verzug, kann TFritz EDV das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für TFritz EDV liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
2.7 Bei Zahlungsverzug kann TFritz EDV eine Mahngebühr in Höhe der entfallenen Zinsen, mindestens jedoch € 10,00, erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten.
3.2 TFritz EDV kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die Postalische Adresse des Kunden schicken.

4. Haftung der TFritz EDV

4.1 Für Schäden haftet TFritz EDV nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von TFritz EDV oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt TFritz EDV oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den TFritz EDV bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
4.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.3 Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

5. Datennutzung

5.1 TFritz EDV erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln.
5.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf TFritz EDV Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. TFritz EDV wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
5.3. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.
5.4. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft TFritz EDV keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

6. Schufa-Klausel

6.1 Der Kunde willigt ein, dass TFritz EDV von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass TFritz EDV an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
6.2 Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
7.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Darmstadt, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

9. Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.

 

Abschnitt II: Sonderregeln für Domains, Webhosting, E-Mail

1. Vertragsverhältnis

1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. TFritz EDV beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit TFritz EDV nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TLD werden auf Anfrage mitgeteilt.
1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

2. Leistungen der TFritz EDV

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
2.2 Die Systeme der TFritz EDV wird von der Host Europe GmbH („Zulieferer“) oder deren Partner gehostet.
2.3 Die Verfügbarkeit der TFritz EDV Systeme und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. TFritz EDV weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von TFritz EDV liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von TFritz EDV handeln, von TFritz EDV nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von TFritz EDV haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von TFritz EDV erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von TFritz EDV erbrachten Leistung.
2.4 Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen der TFritz EDV und dessen Zulieferer, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, ist ein Wartungsfenster vereinbart. Eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche Arbeiten sind nicht als Ausfallzeiten zu werten und gelten als erbrachte Servicezeit. In der Regel wird eine Systemwartung an Wochenenden zwischen Samstag 12:00 Uhr und Sonntag 12:00 Uhr oder nachts an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6.00 Uhr am nächsten Morgen durchgeführt. In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung unter Berücksichtigung der geringst möglichen Beeinträchtigung des laufenden Betriebs auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. TFritz EDV informiert den Kunden über geplante Systemwartungen so früh wie möglich.
2.5 TFritz EDV kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von TFritz EDV für den Kunden zumutbar ist.
2.6 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten mit.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. TFritz EDV weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
3.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.
3.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern TFritz EDV feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, werden der zusätzlich verbrauchte Trafficvolumen in Rechnung gestellt.
3.6 Alternativ steht TFritz EDV bei Trafficüberschreitungen nach 3.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.
3.7 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die TFritz EDV zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. TFritz EDV kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der TFritz EDV Systeme beeinträchtigt wird.
3.8Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern, außer in dem Fall wo die Änderung der Passwörter von TFritz EDV verwaltet wird. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
3.9 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf TFritz EDV Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei TFritz EDV liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der TFritz EDV übertragen. Eine Ausnahme besteht für Daten, für die eine Backup durchführung vereinbart wurde.
3.10 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann TFritz EDV den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann TFritz EDV die Domain löschen lassen.

4. Reaktion von TFritz EDV bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

4.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann TFritz EDV die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
4.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann TFritz EDV auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann TFritz EDV das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
4.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann TFritz EDV statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
4.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 3.4, kann TFritz EDV die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.
4.5 Wird in Spam-Mails nach 3.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von TFritz EDV betreut wird oder deren zugehörige Inhalte auf den Systemen von TFritz EDV liegen, kann TFritz EDV die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.
4.6 TFritz EDV kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
4.7 Der Entgeltanspruch von TFritz EDV besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

5. E-Mail

5.1 TFritz EDV behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
5.2 TFritz EDV ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.

6. Haftung der TFritz EDV

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von einem Jahr vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an TFritz EDV gezahlt hat.

7. Verfahren bei Vertragsbeendigung

7.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin C.
7.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann TFritz EDV die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. TFritz EDV weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
7.3 Alternativ kann TFritz EDV die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
7.4 Beendet TFritz EDV den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann TFritz EDV nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

 

Abschnitt III: Sonderregeln für Webdesign

1. Angebot

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten brutto incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Lieferzeit

2.1 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung.
2.2 Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
2.3 Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
2.4 Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

3. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

3.1 Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen.
3.2 Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
3.3 Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
3.4 Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
3.5 Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

4. Urheberrechte, Copyright und Eigentumsvorbehalt

4.1 Das Urheberrecht für veröffentlichte, von TFritz EDV erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei TFritz EDV. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von TFritz EDV bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.
4.2 Die von TFritz EDV zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
4.3 Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der TFritz EDV.
4.4 Für eingesetzte Open Source Programme (wie z.B. joomla) gelten ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen.
4.5 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller von eingesetzter Software.

5. Haftungsausschlüsse

TFritz EDV übernimmt keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.

6. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

 

Abschnitt IV: Sonderregeln für Übersetzungen

1. Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.1 Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
1.2 Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der TFritz EDV vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
1.3 Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind TFritz EDV vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann TFritz EDV weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.
1.4 Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

2. Auftragsausführung, Lieferfristen

2.1 Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
2.2 Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial TFritz EDV nicht ausgehändigt hat.
2.3 TFritz EDV kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
2.4 Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
2.5 Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet TFritz EDV nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TFritz EDV den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.

3. Vergütung

3.1 Sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der Vergütung anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).
3.2 Die Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.

4. Mängelbeseitigung, Haftung

4.1 Mängel sind TFritz EDV schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf von 2 Wochen nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
4.2 TFritz EDV ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann TFritz EDV eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
4.3 Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.
4.4 TFritz EDV haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.5 Für einfache Fahrlässigkeit haftet TFritz EDV nur, wenn eine Beeinträchtigung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.
4.6 Die Haftung für Schäden, die als Folge von Mängeln der erbrachten Leistung entstehen (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen.

5. Haftung für Dritte, Dritthaftung

5.1 TFritz EDV haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden. Bedient sich TFritz EDV zur Auftragsausführung Dritter haftet TFritz EDV nur für die sorgfältige Auswahl.
5.2 Ein Rückgriff des Auftraggebers auf TFritz EDV zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

6. Höhere Gewalt, Kündigung

6.1 TFritz EDV haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. TFritz EDV hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.
6.2 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Erstellung der Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber, so ist TFritz EDV berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum von TFritz EDV.
7.2 Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

8. Urheberrecht

8.1 TFritz EDV ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
8.2 Der Auftraggeber stellt TFritz EDV von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an TFritz EDV gestellt werden könnten.

9. Datenschutz

TFritz EDV verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle in Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.